Beratung
Seit der Gebührenrechtsreform im Jahr 2006 ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eigene Honorarvereinbarungen mit dem Mandanten zu treffen. Die frühere Erstberatungsgebühr gibt es im Gesetz nicht mehr. Für eine Erstberatung darf der Rechtsanwalt jedoch höchstens 250,- € zzgl. der gesetzlichen MwSt. abrechnen.
Schildern Sie mir einfach zunächst Ihren Fall. Ich gebe Ihnen dann eine Einschätzung, welche Kosten Ihnen entstehen.