Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bietet eine Absicherung gegen Kosten, die im Krankheitsfall oder durch vorbeugende bzw. diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Sie erstattet dem Versicherten (vollständig oder teilweise) die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und häufig auch nach Unfällen.
Sie sind privat krankenversichert und Ihre Versicherung verweigert die Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen? Sie streiten sich über die Höhe der Leistungen, da Ihr Arzt angeblich zu hoch abrechnet? Ihr Versicherer nimmt eine Vertragsanpassung vor, um Risiken auszuschließen?
Das Krankenversicherungsrecht ist eine komplexe Materie, bei der sich die Beratung durch einen Anwalt empfiehlt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.