Guter Rat muss nicht zwangsläufig teuer sein und viele Streitfälle sind ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes nicht mehr zu bewältigen.
Insbesondere bei Verkehrsunfällen empfiehlt es sich, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da der gegnerische Versicherer auch bei eindeutiger Haftungslage grundsätzlich verpflichtet ist, die Kosten des Anwalts zu tragen. Dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos. Der Geschädigte darf sich jedoch eines sachkundigen Rechtsanwalts bedienen, um gegenüber dem sachkundigen Versicherer „Waffengleichheit“ zu erreichen.