Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufzubringen, wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Amtsgericht und beantragen Sie Beratungshilfe. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie sich dann bei einem Anwalt Ihrer Wahl vorstellen und um einen Beratungstermin bitten.
Sollten Sie die Kosten für ein gerichtliches Verfahren (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten etc.) nicht aufbringen können, kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Fragen Sie mich! Ich helfe Ihnen gern.