Vertretung
Kommt es zu einer Vertretung, also einer Tätigkeit durch mich gegenüber der Gegenseite, richten sich die Gebühren nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach gibt der Gegenstandswert der Angelegenheit den Ausschlag. Der Gesetzgeber hat insoweit entschieden, dass nicht der Arbeitsaufwand des Anwalts maßgeblich ist, sondern das wirtschaftliche Interesse des Mandanten. Je höher der Gegenstandswert, umso höher sind auch die entstehenden Kosten.